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Sachkundenachweis online Test

Der Sachkunde-Online Test ist wieder verfügbar !

Endlich kann wieder geübt werden. Alle drei offizielen Prüfungsbögen des HSVRM sind online.

Der Sachkundenachweis ist der schriftliche Prüfungsbestandteil der Begleithundprüfung und des Wesenstest. Im Wesenstest weicht die Fragestellung ein wenig ab. Hier werden wir in Kürze den online Test veröffentlichen.

Transponder und chippen: Die 8 größten Irrtümer

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Um den Transponder, umgangssprachlich auch Mikrochip genannt, ranken sich immer noch viele Halbwahrheiten und Fehlinformationen. TASSO liefert die Fakten zu dem knapp 12 Millimeter großen Gegenstand, der unter Umständen das Leben Ihres Tieres retten und es schnell wieder zu Ihnen zurück bringen kann.

Behauptung Nummer 1: Der Mikrochip strahlt
Das ist schon aus technischen Gründen nicht möglich. Der Transponder besteht aus einer Biopolymer- oder Glaskapsel, die eine Kupferspule und einen Mikrochip enthält. Die Kupferspule wird für Sekundenbruchteile durch harmlose Radiowellen aktiviert, wenn ein Lesegerät in die Nähe kommt, und wirkt als Antenne. Auf dem Mikrochip ist die individuelle Nummer des Transponders gespeichert. Eine Batterie, ein Akku oder eine andere eigene Energiequelle, wie zum Beispiel in einem Mobiltelefon, ist nicht vorhanden. Und ohne Energie kann keine dauerhafte Strahlung entsendet werden – der Transponder verhält sich also absolut passiv.

Behauptung 2: Der Transponder wandert
Bald nach dem subkutanen (unter die Haut) Injizieren des Transponders beim Tierarzt an der linken Halsseite (das ist der internationale Standard) beginnt dieser mit dem umliegenden Gewebe zu verwachsen. Der Transponder ist aber mit einem Gewicht von deutlich unter 1 Gramm im Allgemeinen zu leicht, um sich durch die Schwerkraft vom Injektionsort wegbewegen, also „wandern“ zu können. In seltenen Fällen kann dies zwar trotzdem einmal passieren, aber auch dann besteht keine Gefahr für das Tier. Denn aus anatomischen Gründen kann der Transponder die Gewebeschichten direkt unter der Haut nicht eigenständig verlassen. Keinesfalls wandert er beispielsweise in das Herz oder das Gehirn – es sei denn, er wäre dort direkt injiziert worden.

Behauptung Nummer 3: Das Einsetzen des Transponders ist schmerzhaft
Das fachkundige Injizieren des Transponders beim Tierarzt ist vergleichbar mit einer Impfung.

Behauptung Nummer 4: Der Mikrochip erzeugt Krebs
Nicht selten werden Tierhalter mit Berichten verunsichert, wonach der Chip Tumore hervorrufen soll. Belastbare Studien dazu fehlen allerdings bis heute. Allein bei TASSO sind über 6 Millionen Tiere registriert. Würde der Chip Krebs auslösen, würden wir das als eine der ersten erfahren. Wird der Chip sach- und fachgerecht implantiert, verursacht er keine Schäden. Bei unsachgerechter Injektion kann es dagegen in seltenen Fällen vorkommen, dass sich Entzündungen bilden, was aber dann nicht ursächlich am Transponder liegt.

Behauptung Nummer 5: Der Mikrochip kann Blutgefäße und Organe verletzen
Wahr ist, dass der Chip so flach unter die Haut in das Gewebe injiziert wird, dass keine Nerven, Organe oder Gefäße verletzt werden können. Der Chip verwächst mit dem Gewebe.
Behauptung 6: Auf dem Transponder ist die Adresse des Halters gespeichert
Der Transponder zeigt beim Ablesen eine 15-stellige Nummer. Die ersten drei Ziffern geben den Ländercode nach ISO-Standard wieder. So steht 276 für Deutschland, 040 für Österreich, 756 für die Schweiz, 056 für Belgien, 528 für die Niederlande, 250 für Frankreich, 380 für Italien, 724 für Spanien und 826 für England. Anhand dieser Nummer kann man erkennen, wo der Chip hergestellt wurde. Dann folgt eine Null, die darauf folgenden nächsten drei Ziffern sind der Herstellercode, und schließlich kommen die übrigen acht Stellen. Weitere Daten sind bei den derzeit verwendeten sogenannten „read-only“ Transpondern nicht vorhanden, und das ergibt sich aus einem ganz praktischen Grund: Der Transponder wird vom Hersteller zu Tausenden produziert und an die Tierärzte verkauft. Bei der Herstellung ist daher völlig offen, welcher Transponder überhaupt zu welchem Tierarzt kommt, und erst Recht ist nicht zu wissen, welchen Transponder aus seinem Vorrat der Tierarzt dann in welches Tier injiziert. Irgendwelche weiteren Daten außer der Identifikationsnummer könnten also – wenn überhaupt – bestenfalls vom Tierarzt auf den Transponder gebracht werden, wenn dieser weiß, welches Tier den Chip erhält. Wie sollte das in Gegenwart des Tierbesitzers ohne dessen Kenntnis möglich sein, und warum sollte es jemand tun? Noch bedeutsamer aber ist, dass der theoretisch noch auf dem Mikrochip vorhandene Speicherplatz ohnehin bei der Produktion irreversibel zerstört wird, um eben dies zu verhindern.

Behauptung Nummer 7: Mit dem Transponder kann das Tier geortet werden
Das wird in der Tat sogar von einigen Menschen gewünscht. Wahr ist aber, dass der Transponder wie schon besprochen keine eigene Energiequelle hat und selbst aktiv keine Strahlung abgibt, und ohne eine solche ist eine Ortung nicht möglich.

Behauptung Nummer 8: Der Transponder muss nach einigen Jahren ausgetauscht werden
Der Chip bleibt ein Leben lang im Tier und behindert es in keinster Weise. Ein Austausch ist nicht nötig, da der Chip keine Batterie enthält, sich nicht abnützt und auch bei Verletzungen des Tieres nicht zerstört wird.
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AKTUELL: BGH kippt Verbotsklausel in Mietverträgen – Hunde- und Katzenhaltung zukünftig nicht grundsätzlich verboten

Ein höchstrichterliches Urteil, das die meisten Tierhalter freuen dürfte: Der Bundesgerichtshof, das oberste Zivilgericht, hat heute entschieden, dass das bisher gültige allgemeine Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in Formularmietverträgen unwirksam ist (Urteil vom 20.03.2013, Az VIII ZR 168/12)! Bisher galt, dass nur die Kleintierhaltung in Mietwohnungen nicht verboten werden kann.

Das Gericht argumentierte, dass es sich bei dieser Klausel in vorformulierten Mietverträgen um eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) handele. Da ein solch generelles Verbot ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall und die Interessen des Mieters gelte, sei ein Mieter hierdurch unangemessen benachteiligt, so das Gericht. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Ob die Hunde- und Katzenhaltung jedoch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehöre, müsse im Einzelfall abgewogen werden und dürfe nicht pauschal verboten werden.

Das Gericht weist darauf hin, dass die Unwirksamkeit der Verbotsklausel jedoch nicht automatisch bedeute, dass die Hunde- und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In der Konsequenz muss in jedem Einzelfall die gebotene Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter, der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. „Tiere gewinnen in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Das Urteil trägt dieser Entwicklung Rechnung und ist daher ein absolut begrüßenswerter Schritt“, kommentiert Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., die heutige höchstrichterliche Entscheidung.
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Ab 3. Juli gilt die Chippflicht! Ab dann besser nicht mehr ohne verreisen

Ab 3. Juli gilt die Chippflicht! Ab dann besser nicht mehr ohne verreisen
Laut EU-Verordnung müssen ab dem 3. Juli 2011 Hunde, Katzen und Frettchen bei Urlaubsreisen in die Länder der EU gechippt sein. Nach diesem Stichtag endet die Übergangsregelung, die neben dem Chip für acht Jahre auch die Tätowierung als Kennzeichnungsmethode zugelassen hat. Die Regelung ist komplex, und nicht jeder für die Durchführung Verantwortliche wird die Feinheiten kennen. TASSO empfiehlt daher die vorsorgliche Chippung und Registrierung der Vierbeiner, wenn man Ärger an der Grenze oder im Urlaubsland aus dem Weg gehen möchte.
Für alle Tiere, die vor dem Stichtag bereits tätowiert waren, sieht die Verordnung zwar keine nachträgliche Chippflicht vor. Allerdings wird im EU-Heimtierausweis das Datum der Tätowierung nicht vermerkt. So wird es in dieser Situation für den Tierhalter schwierig, nachzuweisen, dass das Tier bereits vor dem 3. Juli 2011 tätowiert worden ist. Im schlimmsten Fall droht dann an der Grenze die Einreiseverweigerung.

TASSO e.V. Frankfurter Str. 20 ● 65795 Hattersheim ● Germany Telefon: +49 (0) 6190.937300 ● Telefax: +49 (0) 6190.937400 eMail: [email protected] ● HomePage: www.tasso.net

Mitgliedschaft

Sie wollen Mitglied werden? Nichts leichter als das!

Falls Sie sich bei uns wohlfühlen und sich weiter mit ihrem Hund arbeiten wollen, können Sie gerne Mitglied werden. Ihnen stehen dann weiter Sport- und Kursangebote zu Verfügung:

  • Agility
  • Obedience
  • Rally Obedience
  • Hoopers
  • Begleithundeprüfung
  • uvm.

Im VSG Hanau ist für uns das Miteinander entscheidend. Wir sind auf die Hilfe unsere Mitglieder angewiesen. Aus der Mitgliedschaft entstehen neben den Rechten auf Pflichten. Als Mitglied können Sie alle Sportangebote des VSG Hanau nutzen. Sie können an Turnieren und Prüfungen des HSVRM (Hundesport Verband Rhein-Main e.V.) und des DHV teilnehmen. Mit der Mitgliedschaft im VSG Hanau werden Sie in beiden Verbänden als Mitglied gemeldet. Hierfür treten für Sie keine weiteren Kosten auf, dies wird über den Mitgliedsbeitrag verrechnet.

Als Mitglied sind Sie verpflichtet, im Jahr 15 Arbeitsstunde zu leisten. Hier werden Arbeitsdienste vereinbart. Es können aber auch andere Tätigkeiten als Arbeitsdienst ausgewiesen werden. 1-2 mal im Jahr sind die Mitglieder zu einem Thekendienst verpflichtet. Dieser findet dann jeweils Donnerstagabend und Sonntag Vormittag statt.

Weiter Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Satzung und der Haus- und Platzordnung.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. 

wir über uns

 

Der Verein wurde 1950 unter dem Namen „VSG Hanau – Verein für Schutz- und Gebrauchshunde aller Rassen e.V.“ gegründet.

Die Menschen, die zu uns kommen suchen Rat oder wollen sich sportlich mit ihren Vierbeinern betätigen. Wir sind ein kleiner Verein, wobei die Jugend bei uns eine große Rolle spielt.Im Vordergrund steht bei uns die artgerechte und rassespezifische Hundeausbildung. Deshalb bieten wir regelmäßig verschiedene Kurse für Welpen, Junghunde und erwachsene Hunde an. Eine sehr wichtige Prüfung für jeden Hundehalter ist heutzutage die Begleithundprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundenachweis. Wir bereiten Sie und Ihren Hund sicher und erfolgreich darauf vor. Ein weiterer großer Bestandteil sind bei uns Agiltiy, Obedience und Turnierhundsport. Die Freude an der Bewegung und das Zusammenspiel von Mensch und Hund als Team, machen diese Sportarten so interessant für jeden Hundehalter und jede Hunderasse.
Sie haben bei uns die Möglichkeit mit einer Zeitkarte unser Kursangebot und unserer Ausbilder kennen zu lernen. Nach Ablauf dieser Zeitkarte können Sie die Mitgliedschaft beantragen.
Unsere Mitgliedschaft beinhaltet Rechte und Pflichten, die in unserer Satzung und Platzordnung geregelt sind. Die Mitgliedschaft beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch. Gekündigt werden muss die Mitgliedschaft 3 Monate vor Beendigung des Gechäftsjahres. Unsere Mitglieder müssen zweimal im Jahr Thekendienst leisten und 15 Arbeitsstunden im Verein. Bei Verletzung dieser Pflichten werden die Stunden berechnet. Wir sind als Verein auf die tatkräftige Unterstützung unserer Mitglieder angewiesen. Aus Fairness zu unseren engagierten Mitgliedern haben wir uns zu diesem Vorgehen entschlossen. Sie haben als Mitglied aber auch das Recht auf Ausbildung, Weiterbildung und Zugang zum Turnier- und Prüfungsangebot des HSVRM und seiner Kreisgruppen. Es erwarte Sie ein gut ausgebildetes Trainerteam mit langjähriger Ausbildungs und Turniererfahrung.
Natürlich legen wir auch viel wert auf gemeinsame Aktivitäten. Der Spaß soll ja schließlich nicht zu kurz kommen. So organisieren wir Wandertage, Ausflüge, Turniere, verschiedene Feste und Veranstaltungen. Wenn Sie nun Fragen zur Erziehung ihres Hundes haben, sich sportlich betätigen möchten oder einfach nur Kontakt zu Gleichgesinnten suchen, hier sind Sie richtig! Kommen Sie einfach mal während den Trainingszeiten vorbei.
Wir freuen uns …

Obedience

Obedience hat seinen Ursprung in England. Voraussetzung für diese Sportart ist ein harmonisches Mensch – Hund Team. Neben dem Gehorsam des Hundes geht es im Obedience auch um die Sozialverträglichkeit des Hundes mit anderen Hunden und Menschen.
Im Gegensatz zu anderen Prüfungen im Hundesport gibt es in der Obedience Prüfung eine Ringstewart der den Wettkampf auf dem Platz anweist und dem Prüfling durch die Prüfung leitet. Dies ist notwendig, da es bei der Obedience Prüfung kein zu laufendes Schema gibt, wie es zum Beispiel bei der Unterordnung im Vierkamp des Turnierhundesports ist. Der Wettkampfleiter legt gemeinsam mit dem Leistungsrichter das Laufschema für die Leinenführigkeit und die Freifolge sowie den gesamten Ablauf der Prüfung fest. Somit erfährt der Hundeführer erst zu Beginn der Prüfung die Abfolge der zu erbringenden Leistung.
Bei Obedience muss das Mensch-Hund-Team die Übungen sehr präzise ausführen. Diese Harmonie erreicht man nur, wenn der Hund seinem Menschen vertraut und Spaß an der gemeinsamen Arbeit hat. In den Klassen Beginner, 1 und 2 wird der „Umgang Mensch-Hund“ als eigene Übung gewertet, bei der es auf die freudige Arbeit des Hunds sowie die gute Verständigung zwischen Hund und Hundeführer ankommt. In Klasse 3 gibt es keine derartige Übung; stattdessen geht die Form der Ausführung einzelner Übungen direkt in deren Wertung ein.
Folgende Übungen müssen z. Bsp. In der Klasse 3 gezeigt werden:

2 Minuten sitzen ohne Sichtkontakt
4 Minuten liegen ohne Sichtkontakt
Freifolge
Stehen, Sitzen und Platz aus der Bewegung
Abrufen mit Stehen und Platz
Voraussenden mit Richtungsanweisung
Apportieren mit Richtungsanweisung
Metallapport über die Hürde
Geruchsunterscheidung aus 6 Gegenständen
Kontrolle auf Distanz

Quelle: wikipedia

Haus- und Platzordnung

Übungsbetrieb

  • Alle Hunde, die am Übungsbetrieb teilnehmen, müssen geimpft und
    haftpflichtversichert sein.
  • Gasthunde, die länger als ein Jahr am Übungsbetrieb teilnehmen, müssen nach Ablauf eines Jahres erneut Haftpflichtversicherung und Impfpass vorlegen.
  • Beim Betreten des Vereinsgeländes sind die Hunde anzuleinen.
  • Kranke Hunde oder läufige Hündinnen dürfen nicht auf das Vereinsgelände mitgebracht werden.
  • Die oberen Boxen sind für die Hunde der Trainer und des Thekendienstes freizuhalten.
  • Die Türen der Boxen sind immer zu schließen.
  • Die unteren Boxen können verwendet werden. Ein Anrecht auf eine Box ist jedoch nicht gegeben. (In den Wintermonaten sind die unteren Boxen meist nicht benutzbar.)
  • Während des Übungsbetriebs sollen die Hundeführer ihre Hunde nicht vor dem Zaun miteinander spielen lassen. Es ist ferner nicht gestattet, Hunde am Zaun oder an der Grillhütte anzubinden.
  • Der Bereich um die Eingangstore zu den Plätzen und rund um die Boxen ist
    unbedingt freizuhalten.
  • Die Übungsplätze dürfen erst nach Aufforderung durch den/die Übungsleiter/in oder andere ermächtigte Personen betreten werden.
  • Der Übungsbetrieb und dessen Ablauf unterstehen den Ausbildern. Sie bestimmen Reihenfolge, Übungseinheiten sowie Dauer der Übungen. Den Anweisungen der Ausbilder ist Folge zu leisten.
  • Bevor man am Übungsbetrieb teilnimmt, sollte der Hund Gelegenheit haben, sich zu lösen. Falls doch einmal ein Malheur auf dem Vereinsgelände passiert, ist die Hinterlassenschaft mit den dafür vorgesehenen Schaufeln zu entfernen. Wenn Kotbeutel verwendet werden, sind diese außerhalb des Vereinsgeländes zu entsorgen. Die Beseitigung von Hundekot in den Mülleimern ist untersagt. Zudem ist ein Betrag von 5 € in die Jugendkasse zu zahlen.
  • Nicht mehr benötigte Sportgeräte sind durch die Benutzer wegzuräumen und im Schuppen ordentlich zu verstauen.
  • Die Tore zu den Übungsplätzen sind nach dem Betreten/Verlassen stets zu schließen.


Arbeits- und Thekendienst

  • Die Art des Arbeitseinsatzes bestimmt der Vorstand oder ein(e) von ihm bestimmte(r) Verantwortliche(r). Außerdem kann der Vorstand zum gegebenen Anlass (z.B. Turnieren) einen Sonderarbeitsdienst anberaumen.
  • In Absprache mit dem Platzwart kann auch an nicht dafür vorgesehenen Tagen Arbeitsdienst geleistet werden.
  • Jedes Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anzahl seiner jeweils geleisteten Arbeitsstunden in die Arbeitslisten eingetragen wird. Der aktuelle Stand dieser Liste ist bei den Mitgliederversammlungen einzusehen, um evtl. Nachträge vornehmen zu lassen.
  • Eine Liste mit den Arbeitsdienst-Terminen finden Sie unter www.vsg-hanau.de oder auf der Wandtafel.
  • Nach Beendigung eines jeden Arbeitsdienstes ist darauf zu achten, dass alle Geräte gesäubert und in die Geräteschuppen zurückgebracht werden und festgestellte Mängel oder Defekte an Werkzeugen oder Maschinen dem Platzwart oder Vorstand umgehend mitgeteilt werden.
  • Der Wirtschaftsdienst muss von den Mitgliedern geleistet werden. Dazu wird jeweils eine Person eingeteilt (die Termine sind dem Thekendienstplan zu entnehmen).
  • Das Betreten des Thekenbereiches und der Küche ist nur Mitgliedern gestattet. Ebenso dürfen Minderjährige nicht hinter die Theke oder in die Küche.
  • Für nicht geleistete Theken- oder Arbeitsdienste werden dem Mitglied Gebühren in Rechnung gestellt -siehe separate Beitragsordnung.

Sonstiges

  • Da sich die Zufahrt zu unserem Vereinsgelände im Landschaftsschutzgebiet befindet, ist dort und auf dem Vereinsgelände im Schritttempo zu fahren.
  • Besucher und Mitglieder sollen ihre Fahrzeuge auf dem Vereinsparkplatz parken.
  • Wegen der beschränkten Anzahl der Parkplätze sollen die Fahrzeuge möglichst platzsparend geparkt werden.
  • Das Parken auf dem Vereinsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Das Vereinsgelände ist sauber und das Müllaufkommen so gering wie möglich zu halten.
  • Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet, da der Verein auf die Einnahmen des Vereinsheimes angewiesen ist.
  • Der Zutritt in das Vereinsheim ist für Hunde nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Verletzungen etc.) erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Junghunde bis zu einem Alter von 5 Monaten.
  • Kinder dürfen nur unter Aufsicht die Übungsplätze betreten. Es gilt die Aufsichtspflicht des Erziehungsberechtigten. Eltern haften für ihre Kinder
  • Nimmt ein Mitglied an einem Ausbilderlehrgang teil, verpflichtet es sich, für ein Jahr als Ausbilder im Verein tätig zu sein. Ansonsten müssen dem Verein die Kosten zurückerstattet werden.

Hanau, im März 2019

Der Vorstand