VPG Vielseitigkeitsprüfung

Wie auch bei allen anderen Disziplinen, ist eine bestandene Begleithundeprüfung Voraussetzung für die Teilnahme an einer VPG-Prüfung. Es gibt drei verschiedene Prüfungsstufen VPG I, VPG II und VPG III. Zu Beginn jeder Prüfung wird der Hund einer Unbefangenheitsprobe (Wesenstest) unterzogen. Zeigt sich der Hund hierbei aggressiv oder schreckhaft, wird er nicht zur Prüfung zugelassen.

Die VPG-Prüfung besteht aus drei verschiedenen Abteilungen, Fährte, Unterordnung und Schutzdienst. Dabei wird die Vielseitigkeit der Hunde auf verschiedene Art und Weise auf eine harte Probe gestellt. Es ist wichtig, dass die Hunde für dieses Training über ein ausgeglichenes, festes Wesen, gutes Sozialverhalten, hohe Intelligenz, gute Konzentrationsfähigkeit und ausreichend Kondition verfügen.
Die Ausbildung eines Schutzhundes erfordert sehr viel Fachwissen, Disziplin, Verantwortung, Einfühlungsvermögen und Geduld. Es werden hohe Anforderungen an Hund und Hundeführer gestellt. Besonders geeignet sind hierfür in erster Linie die so genannten Gebrauchshunderassen, jedoch können auch Mischlinge oder andere Rassen diese Sportart ausüben, wenn Sie physisch dazu in der Lage sind.
Hund und Hundeführer müssen zu einem harmonischen Team zusammen wachsen, um die verschiedenen Aufgaben dieser Sportart meistern zu können. Ein solch richtig ausgebildetes Team wird in der Öffentlichkeit nur positiv auffallen.

Das umfangreiche Training macht sich die natürlichen Triebe des Hundes zu nutzen. Mit viel Motivation wird der Hund spielerisch und konsequent ausgebildet.


Die Abteilungen einer Vielseitigkeitsprüfung

Abt. „A“ (Fährtenarbeit)
Bei der Fährtenarbeit muss der Hund mit tiefer Nase, intensiv und ruhig der Spur einer Person folgen. Dabei muss er Gegenstände finden und den erfolgreichen Fund seinem Hundeführer durch ein entsprechendes Verhalten anzeigen.
Die Anzahl der Gegenstände, der Verlauf und die Länge der Fährte (300-600 Schritte) richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsstufen.
Die Fährtenhundprüfungen (FH 1, FH 2) sind spezielle, anspruchsvolle Prüfungen bei denen der Hund nur in der Fährtenarbeit vorgeführt wird. Die Fremdfährte ist mehrere Stunden alt und verläuft über wechselnde Böden und über einen festen Weg. Zusätzlich werden über die eigentliche Fährte noch zwei Verleitungsfährten gelegt.

Abt. „B“ (Unterordnung)
Die Unterordnung (der zuverlässige Gehorsam) ist eine wichtige Grundlage für die gesamte Ausbildung. Basis sind die Gehorsamsübungen aus der Begleithundeprüfung wie Sitz, Platz, Fuß und Ablage. Allerdings muss der Hund bereits bei betreten des Platzes frei folgen. Auf ein freudiges, exaktes bei Fuß-Gehen wird bei der Unterordnung großer Wert gelegt. Außerdem gehören noch drei Bringübungen und das Vorraussenden mit Hinlegen zu den vorzuführenden Aufgaben. Von der VPG-Stufe I bis zur VPG-Stufe III werden die Übungen immer anspruchsvoller.

Abt. „C“ (Schutzdienst)
Zu dieser Prüfungseinheit gehören das Revieren nach dem Helfer, das Stellen und Verbellen, der Rücken- und Seiten-Transport, Verhinderung eines Fluchtversuches, die Abwehr eines Angriffs und der Überfall auf den Hund.

Der Hund wird beim Schutzdiensttraining nicht „scharf“ gemacht, was leider immer noch die Meinung von einigen Leuten ist. Um sich eine objektive Meinung verschaffen zu können, ist es notwendig sich mit dieser Sportart vertraut zu machen und das spezielle Training genau zu beobachten.
Bei der Ausbildung im Schutzdienst wird der vorhandene Spiel- und Beutetrieb des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. Der Hund lernt, auch unter extremen Bedingungen auf die Hörzeichen seines Hundeführers zu reagieren. Er muss trotz der hohen Reizlage, jederzeit kontrollierbar sein. Es ist für den Hund sehr schwierig die hart erkämpfte Beute auf Kommando auszulassen, das widerspricht seinem Instinkt. Oder erst mehrere Verstecke zu umlaufen, obwohl er genau weiß, wo der Helfer mit seiner Beute steht. Diese Übungen erfordern von unserem Hund ein hohes Maß an Gehorsam, sehr viel Nervenstärke und Selbstbeherrschung.
Ein richtig ausgebildeter Schutzhund wird nur in den Schutzarm beißen und niemals einen Menschen. Denn er hat genügend Beschäftigung, ist ausgelastet und kann seine natürlichen Triebe ausleben. Er ist zufrieden und ausgeglichen. Der Helfer ist ohne Ärmel für den Hund uninteressant. Hat der Hund den Schutzarm erhalten, begibt er sich wieder zum Helfer, um ihn zum Spielen aufzufordern. Dabei lässt er sich auch gerne vom Helfer streicheln.
Der Ärmel, das Versteck, der Figurant in seinem Anzug sind Komponenten, die beim Hund eine Verknüpfung von Schlüsselreizen auslösen, welche jedoch in dieser Form im Alltagsgeschehen nicht vorkommen.
Der Hund kämpft mit dem Figuranten um die Beute. Ähnlich wie viele Hundebesitzer mit ihren Hunden Zerrspiele machen.
Auch Rettungs- oder Rauschgiftspürhunde werden über den Spiel- und Beutetrieb ausgebildet.

Der Begriff Schutzhund stammt noch aus der alten Diensthundezeit (Zollhunde, Polizeihunde, u. a.) vor über 100 Jahren. Da heute sportlich/privat kein Hund im wahrsten Sinne des Wortes zum „Schutzhund“ ausgebildet wird, wurde der Begriff
für die Prüfungen geändert und man nennt diese heute Vielseitigkeitsprüfungen für Gebrauchshunde.

Wir hoffen mit diesen Informationen konnten wir Ihnen einen kurzen Einblick in die Schutzhundeausbildung geben. Wenn Sie weitere Fragen haben, beantworten unsere Ausbilder diese gerne während der Trainingszeiten.


 

VPG

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