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Longieren – die mentale Leine

Das Longieren – das laufen an der Longe ( Leine , Seil) ist eher bekannt aus dem Pferdesport. Longieren ist aber auch eine gute Möglichkeit, die Kommunikation zwischen Hund und Hundeführer zu fördern. Es verbessert das Bindungsverhältnis und das Arbeiten auf Distanz.
Das Prinzip ist einfach: Wenn man dem Hund untersagt zu seinem Hundeführer kommen zu dürfen, umso mehr wird der Hund zu ihm wollen.Mit dem Training lernt der Hund sich auf Entfernung lenken zu lassen, Distanzarbeit wie Sitz, Platz, Steh werden vermittelt. Das Longiertraining ist eine tolle Möglichkeit dem Hund beizubringen mehr auf die Körpersprache seines Menschen zu achten und sich dabei körperlich und geistig zu verausgaben.

Das longieren kann somit gut zum Konditionsaufbau genutzt werden. Zudem bietet das longieren viele Mögichkeiten für ein Abwechslungsreiches Training. Durch das einbauen von verschiedenen Hindernissen wie z.B. Hürden, Tunnel oder Slalom etc. ist der Kreativität keine Grenzen gesetzt.

Währen des Longiertrainings entwickelt sich eine mentale Leine, der Hund orientiert sich schnell an der Körpersprache des Hundeführers, die Körpersprache wird für Kommandos eingesetzt. Der Hund fängt an, mit seinem Besitzer zu kommunizieren, sich auf ihn zu konzentrieren und Anweisungen zu respektieren. Er lernt schnell, dass ohne seinen Hundeführer nichts läuft und er keinen Spass hat. Ein tolles und effektives Training, mit viel Abwechslung zum Teamaufbau für Mensch und Hund.

 

Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung für den Hundehalter (BH/VT)

 

Die Begleithundeprüfung ist die erste Prüfung, die der Hund mit einem Mindestalter von 15 Monaten ablegen kann. Dazu muss der Hundeführer in einem Hundeverein oder Rasseclub sein. Diese Prüfung ist eine Vorraussetzung für jede weiter Prüfung im Hundesport, z.B. Agility, Turnierhundesport, Obedience uvm.

 

Bevor das Team Mensch-Hund zum praktischen Teil der VDH Begleithundeprüfung starten kann, muss der Hundeführer beim Leistungsrichter einen schriftlichen Sachkundenachweis erbringen und der Hund eine Unbefangenheitsprobe bestehen.

 

Aufgaben in Kurzform:

 

Unbefangenheitsprobe (Wesenstest)

 

Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist u.a. die Überprüfung der Identität des Hundes (Tätowierung, Chip, usw.) auch muss der Hund akzeptieren, dass er vom Leistungsrichter berührt wird.

 

Leinenführigkeit (Gehorsamsteil)

 

Zwei Teams melden sich beim Leistungsrichter. Vor Beginn der ersten Übung wird ein Hund ohne Leine abgelehgt und der Hundeführer entfernt sich vom Hund. Der abliegende Hund bleibt so lange im Platz bis das zweite Team den Gehorsamsteil absolviert hat. Zu zeigen sind Kehrtwendungen, Rechts- Linkswendungen, anhalten, Tempowechsel mit Normal-, Lauf- und langsamen Schritt. Das Gehen durch eine sich bewegende Personengruppe ist 1 Mal in der Leinenführigkeit und 1 Mal in der Freifolge zu zeigen. Beim Sitz aus der Grundstellung wird der Hund auf Anweisung des Leistungsrichters abgeholt, beim Platz aus der Grundstellun abgerufen.

 

Verkehrsteil

 

Zum Verkehrsteil begeben sich alle Prüflinge, der Leistungsrichter und die Helfer auf öffentliche Plätze, wie Parks, Einkaufszentren , in die City usw. Bewertet wir das Verhalten des Hundes in Alltagssituationen. Er muss sich trotz Ablenkung durch Jogger, Radfahrer, Personengruppen oder andere Artgenossen als sicherer und zuverlässiger Begleiter erweisen.

 

Der genaue Prüfungsablauf sowie die Fragen und Antworten zum Sachkundenachweis sind auf der auf unserer Homepage erhältlich. Vielleicht versuchen Sie sich mal in unserem Online – Sachkundetest am theoretischen Teil der Begleithundeprüfung.

 

Diese Prüfung sollte nicht nur für jeden Hundesportler Pflicht sein, sondern auch für alle Hundehalter. Die Begleithundeprüfung ist der Grundstein der Ausbildung un jeder Beschäftigung mit einem Hund. Gut erzogene gehorsame Hunde werden immer einen Platz in unserer Gesellschaft haben.

Haus- und Platzordnung

Übungsbetrieb

  • Alle Hunde, die am Übungsbetrieb teilnehmen, müssen geimpft und
    haftpflichtversichert sein.
  • Gasthunde, die länger als ein Jahr am Übungsbetrieb teilnehmen, müssen nach Ablauf eines Jahres erneut Haftpflichtversicherung und Impfpass vorlegen.
  • Beim Betreten des Vereinsgeländes sind die Hunde anzuleinen.
  • Kranke Hunde oder läufige Hündinnen dürfen nicht auf das Vereinsgelände mitgebracht werden.
  • Die oberen Boxen sind für die Hunde der Trainer und des Thekendienstes freizuhalten.
  • Die Türen der Boxen sind immer zu schließen.
  • Die unteren Boxen können verwendet werden. Ein Anrecht auf eine Box ist jedoch nicht gegeben. (In den Wintermonaten sind die unteren Boxen meist nicht benutzbar.)
  • Während des Übungsbetriebs sollen die Hundeführer ihre Hunde nicht vor dem Zaun miteinander spielen lassen. Es ist ferner nicht gestattet, Hunde am Zaun oder an der Grillhütte anzubinden.
  • Der Bereich um die Eingangstore zu den Plätzen und rund um die Boxen ist
    unbedingt freizuhalten.
  • Die Übungsplätze dürfen erst nach Aufforderung durch den/die Übungsleiter/in oder andere ermächtigte Personen betreten werden.
  • Der Übungsbetrieb und dessen Ablauf unterstehen den Ausbildern. Sie bestimmen Reihenfolge, Übungseinheiten sowie Dauer der Übungen. Den Anweisungen der Ausbilder ist Folge zu leisten.
  • Bevor man am Übungsbetrieb teilnimmt, sollte der Hund Gelegenheit haben, sich zu lösen. Falls doch einmal ein Malheur auf dem Vereinsgelände passiert, ist die Hinterlassenschaft mit den dafür vorgesehenen Schaufeln zu entfernen. Wenn Kotbeutel verwendet werden, sind diese außerhalb des Vereinsgeländes zu entsorgen. Die Beseitigung von Hundekot in den Mülleimern ist untersagt. Zudem ist ein Betrag von 5 € in die Jugendkasse zu zahlen.
  • Nicht mehr benötigte Sportgeräte sind durch die Benutzer wegzuräumen und im Schuppen ordentlich zu verstauen.
  • Die Tore zu den Übungsplätzen sind nach dem Betreten/Verlassen stets zu schließen.


Arbeits- und Thekendienst

  • Die Art des Arbeitseinsatzes bestimmt der Vorstand oder ein(e) von ihm bestimmte(r) Verantwortliche(r). Außerdem kann der Vorstand zum gegebenen Anlass (z.B. Turnieren) einen Sonderarbeitsdienst anberaumen.
  • In Absprache mit dem Platzwart kann auch an nicht dafür vorgesehenen Tagen Arbeitsdienst geleistet werden.
  • Jedes Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anzahl seiner jeweils geleisteten Arbeitsstunden in die Arbeitslisten eingetragen wird. Der aktuelle Stand dieser Liste ist bei den Mitgliederversammlungen einzusehen, um evtl. Nachträge vornehmen zu lassen.
  • Eine Liste mit den Arbeitsdienst-Terminen finden Sie unter www.vsg-hanau.de oder auf der Wandtafel.
  • Nach Beendigung eines jeden Arbeitsdienstes ist darauf zu achten, dass alle Geräte gesäubert und in die Geräteschuppen zurückgebracht werden und festgestellte Mängel oder Defekte an Werkzeugen oder Maschinen dem Platzwart oder Vorstand umgehend mitgeteilt werden.
  • Der Wirtschaftsdienst muss von den Mitgliedern geleistet werden. Dazu wird jeweils eine Person eingeteilt (die Termine sind dem Thekendienstplan zu entnehmen).
  • Das Betreten des Thekenbereiches und der Küche ist nur Mitgliedern gestattet. Ebenso dürfen Minderjährige nicht hinter die Theke oder in die Küche.
  • Für nicht geleistete Theken- oder Arbeitsdienste werden dem Mitglied Gebühren in Rechnung gestellt -siehe separate Beitragsordnung.

Sonstiges

  • Da sich die Zufahrt zu unserem Vereinsgelände im Landschaftsschutzgebiet befindet, ist dort und auf dem Vereinsgelände im Schritttempo zu fahren.
  • Besucher und Mitglieder sollen ihre Fahrzeuge auf dem Vereinsparkplatz parken.
  • Wegen der beschränkten Anzahl der Parkplätze sollen die Fahrzeuge möglichst platzsparend geparkt werden.
  • Das Parken auf dem Vereinsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Das Vereinsgelände ist sauber und das Müllaufkommen so gering wie möglich zu halten.
  • Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet, da der Verein auf die Einnahmen des Vereinsheimes angewiesen ist.
  • Der Zutritt in das Vereinsheim ist für Hunde nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Verletzungen etc.) erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Junghunde bis zu einem Alter von 5 Monaten.
  • Kinder dürfen nur unter Aufsicht die Übungsplätze betreten. Es gilt die Aufsichtspflicht des Erziehungsberechtigten. Eltern haften für ihre Kinder
  • Nimmt ein Mitglied an einem Ausbilderlehrgang teil, verpflichtet es sich, für ein Jahr als Ausbilder im Verein tätig zu sein. Ansonsten müssen dem Verein die Kosten zurückerstattet werden.

Hanau, im März 2019

Der Vorstand