Haus- und Platzordnung

Übungsbetrieb

  • Alle Hunde, die am Übungsbetrieb teilnehmen, müssen geimpft und
    haftpflichtversichert sein.
  • Gasthunde, die länger als ein Jahr am Übungsbetrieb teilnehmen, müssen nach Ablauf eines Jahres erneut Haftpflichtversicherung und Impfpass vorlegen.
  • Beim Betreten des Vereinsgeländes sind die Hunde anzuleinen.
  • Kranke Hunde oder läufige Hündinnen dürfen nicht auf das Vereinsgelände mitgebracht werden.
  • Die oberen Boxen sind für die Hunde der Trainer und des Thekendienstes freizuhalten.
  • Die Türen der Boxen sind immer zu schließen.
  • Die unteren Boxen können verwendet werden. Ein Anrecht auf eine Box ist jedoch nicht gegeben. (In den Wintermonaten sind die unteren Boxen meist nicht benutzbar.)
  • Während des Übungsbetriebs sollen die Hundeführer ihre Hunde nicht vor dem Zaun miteinander spielen lassen. Es ist ferner nicht gestattet, Hunde am Zaun oder an der Grillhütte anzubinden.
  • Der Bereich um die Eingangstore zu den Plätzen und rund um die Boxen ist
    unbedingt freizuhalten.
  • Die Übungsplätze dürfen erst nach Aufforderung durch den/die Übungsleiter/in oder andere ermächtigte Personen betreten werden.
  • Der Übungsbetrieb und dessen Ablauf unterstehen den Ausbildern. Sie bestimmen Reihenfolge, Übungseinheiten sowie Dauer der Übungen. Den Anweisungen der Ausbilder ist Folge zu leisten.
  • Bevor man am Übungsbetrieb teilnimmt, sollte der Hund Gelegenheit haben, sich zu lösen. Falls doch einmal ein Malheur auf dem Vereinsgelände passiert, ist die Hinterlassenschaft mit den dafür vorgesehenen Schaufeln zu entfernen. Wenn Kotbeutel verwendet werden, sind diese außerhalb des Vereinsgeländes zu entsorgen. Die Beseitigung von Hundekot in den Mülleimern ist untersagt. Zudem ist ein Betrag von 5 € in die Jugendkasse zu zahlen.
  • Nicht mehr benötigte Sportgeräte sind durch die Benutzer wegzuräumen und im Schuppen ordentlich zu verstauen.
  • Die Tore zu den Übungsplätzen sind nach dem Betreten/Verlassen stets zu schließen.


Arbeits- und Thekendienst

  • Die Art des Arbeitseinsatzes bestimmt der Vorstand oder ein(e) von ihm bestimmte(r) Verantwortliche(r). Außerdem kann der Vorstand zum gegebenen Anlass (z.B. Turnieren) einen Sonderarbeitsdienst anberaumen.
  • In Absprache mit dem Platzwart kann auch an nicht dafür vorgesehenen Tagen Arbeitsdienst geleistet werden.
  • Jedes Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anzahl seiner jeweils geleisteten Arbeitsstunden in die Arbeitslisten eingetragen wird. Der aktuelle Stand dieser Liste ist bei den Mitgliederversammlungen einzusehen, um evtl. Nachträge vornehmen zu lassen.
  • Eine Liste mit den Arbeitsdienst-Terminen finden Sie unter www.vsg-hanau.de oder auf der Wandtafel.
  • Nach Beendigung eines jeden Arbeitsdienstes ist darauf zu achten, dass alle Geräte gesäubert und in die Geräteschuppen zurückgebracht werden und festgestellte Mängel oder Defekte an Werkzeugen oder Maschinen dem Platzwart oder Vorstand umgehend mitgeteilt werden.
  • Der Wirtschaftsdienst muss von den Mitgliedern geleistet werden. Dazu wird jeweils eine Person eingeteilt (die Termine sind dem Thekendienstplan zu entnehmen).
  • Das Betreten des Thekenbereiches und der Küche ist nur Mitgliedern gestattet. Ebenso dürfen Minderjährige nicht hinter die Theke oder in die Küche.
  • Für nicht geleistete Theken- oder Arbeitsdienste werden dem Mitglied Gebühren in Rechnung gestellt -siehe separate Beitragsordnung.

Sonstiges

  • Da sich die Zufahrt zu unserem Vereinsgelände im Landschaftsschutzgebiet befindet, ist dort und auf dem Vereinsgelände im Schritttempo zu fahren.
  • Besucher und Mitglieder sollen ihre Fahrzeuge auf dem Vereinsparkplatz parken.
  • Wegen der beschränkten Anzahl der Parkplätze sollen die Fahrzeuge möglichst platzsparend geparkt werden.
  • Das Parken auf dem Vereinsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Das Vereinsgelände ist sauber und das Müllaufkommen so gering wie möglich zu halten.
  • Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet, da der Verein auf die Einnahmen des Vereinsheimes angewiesen ist.
  • Der Zutritt in das Vereinsheim ist für Hunde nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Verletzungen etc.) erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Junghunde bis zu einem Alter von 5 Monaten.
  • Kinder dürfen nur unter Aufsicht die Übungsplätze betreten. Es gilt die Aufsichtspflicht des Erziehungsberechtigten. Eltern haften für ihre Kinder
  • Nimmt ein Mitglied an einem Ausbilderlehrgang teil, verpflichtet es sich, für ein Jahr als Ausbilder im Verein tätig zu sein. Ansonsten müssen dem Verein die Kosten zurückerstattet werden.

Hanau, im März 2019

Der Vorstand